Unterschiede zwischen den Revisionen 2 und 8 (über 6 Versionen hinweg)
Revision 2 vom 20.03.2008 09:15
Größe: 537
Autor: hoppel
Kommentar: Ergänzungen und Korrekturen
Revision 8 vom 05.01.2009 15:57
Größe: 1074
Autor: lasse
Kommentar: redirect auf MikroKopter-FAQ-Rechtliches
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 1: Zeile 1:
#REDIRECT MikroKopter-FAQ-Rechtliches
Zeile 2: Zeile 3:
Grundsätzlich sind alle Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) versicherungspflichtig! Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!
Zeile 6: Zeile 7:
Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder der kontrollierte LuftRaum verletzt werden.
Zeile 7: Zeile 10:
== Deutschland ==
Zeile 10: Zeile 14:
== Österreich ==
 * http://www.generali.at - Seite 6, Artikel 4, 1.4: [http://support.generali.at/versicherungsbedingungen/haushalt_eigenheim/AHPR_2003_(10.04).pdf PDF] Preis je nach Versicherungssumme der Haushaltversicherung

. [:KategorieLuftrecht:Kategorie Luftrecht]

Einleitung

Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!

Bzw. der Betreiber darf sie nur dann betreiben, wenn eine entsprechende Versicherung besteht.

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder der kontrollierte LuftRaum verletzt werden.

Versicherungen

Deutschland

Österreich

. [:KategorieLuftrecht:Kategorie Luftrecht]