Unterschiede zwischen den Revisionen 2 und 7 (über 5 Versionen hinweg)
Revision 2 vom 20.03.2008 09:15
Größe: 537
Autor: hoppel
Kommentar: Ergänzungen und Korrekturen
Revision 7 vom 02.10.2008 17:26
Größe: 1035
Autor: bogomir67
Kommentar:
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Grundsätzlich sind alle Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) versicherungspflichtig! Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!
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Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder der kontrollierte LuftRaum verletzt werden.
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== Deutschland ==
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== Österreich ==
 * http://www.generali.at - Seite 6, Artikel 4, 1.4: [http://support.generali.at/versicherungsbedingungen/haushalt_eigenheim/AHPR_2003_(10.04).pdf PDF] Preis je nach Versicherungssumme der Haushaltversicherung

. [:KategorieLuftrecht:Kategorie Luftrecht]

Einleitung

Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!

Bzw. der Betreiber darf sie nur dann betreiben, wenn eine entsprechende Versicherung besteht.

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder der kontrollierte LuftRaum verletzt werden.

Versicherungen

Deutschland

Österreich

. [:KategorieLuftrecht:Kategorie Luftrecht]