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Die für Flugmodelle zugelassenen Kanäle findet man in folgender Tabelle. Der Unterschied zwischen A und B Band ist die Anzahl der Kanäle.

Zugelassene Kanäle in Deutschland

Frequenzband

Kanal Nr.

MHz

Frequenzband

Kanal Nr.

MHz

35MHz-Band BRBR Band ABR20 KanäleBRBR Das 35MHz Band ist nur für Flugmodelle zugelassen.

61

35,010

Band BBR10 Kanäle

182

35,820

62

35,020

183

35,830

63

35,030

184

35,840

64

35,040

185

35,850

65

35,050

186

35,860

66

35,060

187

35,870

67

35,070

188

35,880

68

35,080

189

35,890

69

35,090

190

35,900

70

35,100

191

35,910

71

35,110

72

35,120

73

35,130

74

35,140

75

35,150

76

35,160

77

35,170

78

35,180

79

35,190

80

35,200

Fliegen im Ausland

von Dieter Perkun [http://www.dmfv.de/pages/funk/index.htm DMFV Fachreferat FUNK]

In Italien sowie in Frankreich und der Schweiz ist die 35-MHz-Frequenz zum Betrieb von Flugmodellen nicht zugelassen. Besonders in Italien wird anders als in der Vergangenheit seit einiger Zeit bei Verstößen hart durchgegriffen. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Bußgeld verhängt und die Anlagen werden ersatzlos eingezogen.

Bei Fernsteuerungen aus dem 40-MHz- und 72-MHz-Frequenzband wird ebenso drastisch bei Verstößen vorgegangen, sofern diese Anlagen nicht die europäische Kennung tragen.

Der Grund für die letztere Vorgehensweise liegt in der EU-Richtlinie RTTE-RL 1999/5EG (radio equipment and Telecommunications Terminal Equipment and the recognition of their conformity - Richtlinien über Funkanlagen und Telekomunikationsendeinrichtungen und gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität), die seit dem 08. April 2000 in Kraft ist.

In Deutschland wird diese Richtlinie durch das FTEG (Funkanlagen und TelekommunikationsEndeinrichtungsGesetz), dass am 08.02.2001 in Kraft trat, in deutsches Recht umgesetzt. Ab 08. April 2001 muss jedes Gerät, das in Verkehr gebracht wird, die Anforderungen des FTEG und damit der RTTE-RL erfüllen.

Nach diesen Richtlinien müssen alle Funkanlagen eine europäische Kennung tragen, erkennbar am CE-Zeichen mit Ausrufezeichen. Über den Service der Hersteller können ältere Anlagen mit einem Aufkleber der europäischen Kennung nachgerüstet werden.

Für den Urlaub in Italien sowie allen anderen EU-Ländern sollten ausschließlich Fernsteueranlagen mit der europäischen Kennung versehen sein. Außerdem an dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass in Italien, der Schweiz und Frankreich der Betrieb von Anlagen im 35 MHz-Bereich nicht zulässig ist.

BR