Unterschiede zwischen den Revisionen 7 und 8
Revision 7 vom 05.01.2009 15:56
Größe: 1157
Autor: lasse
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Revision 8 vom 28.04.2010 22:56
Größe: 1160
Autor: anonym
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Einleitung

Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!

Bzw. der Betreiber darf sie nur dann betreiben, wenn eine entsprechende Versicherung besteht.

Die Rechtsgrundlage ist LuftVZO §102

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder der kontrollierte LuftRaum verletzt werden.

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