Unterschiede zwischen den Revisionen 4 und 5
Revision 4 vom 16.10.2008 09:39
Größe: 1109
Autor: bogomir67
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Revision 5 vom 16.10.2008 09:40
Größe: 1118
Autor: bogomir67
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Einleitung

Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!

Bzw. der Betreiber darf sie nur dann betreiben, wenn eine entsprechende Versicherung besteht.

Die Rechtsgrundlage ist LuftVZO §102

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder der kontrollierte LuftRaum verletzt werden.

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