Einleitung
Grundsätzlich sind alle Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) versicherungspflichtig!
Bzw. der Betreiber darf sie nur dann betreiben, wenn eine entsprechende Versicherung besteht.
Grundsätzlich sind alle Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) versicherungspflichtig!
Bzw. der Betreiber darf sie nur dann betreiben, wenn eine entsprechende Versicherung besteht.