Unterschiede zwischen den Revisionen 7 und 8
Revision 7 vom 02.10.2008 17:26
Größe: 1035
Autor: bogomir67
Kommentar:
Revision 8 vom 05.01.2009 15:57
Größe: 1074
Autor: lasse
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Einleitung

Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!

Bzw. der Betreiber darf sie nur dann betreiben, wenn eine entsprechende Versicherung besteht.

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder der kontrollierte LuftRaum verletzt werden.

Versicherungen

Deutschland

Österreich

. [:KategorieLuftrecht:Kategorie Luftrecht]