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Revision 6 vom 02.10.2008 17:26
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Autor: bogomir67
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Revision 9 vom 28.04.2010 22:56
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Autor: anonym
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Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder kontrollierte LuftRäume verletzt werden. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder der kontrollierte LuftRaum verletzt werden.
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 * http://www.generali.at - Seite 6, Artikel 4, 1.4: [http://support.generali.at/versicherungsbedingungen/haushalt_eigenheim/AHPR_2003_(10.04).pdf PDF] Preis je nach Versicherungssumme der Haushaltversicherung  * http://www.generali.at - Seite 6, Artikel 4, 1.4: [[http://support.generali.at/versicherungsbedingungen/haushalt_eigenheim/AHPR_2003_(10.04).pdf|PDF]] Preis je nach Versicherungssumme der Haushaltversicherung
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Einleitung

Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!

Bzw. der Betreiber darf sie nur dann betreiben, wenn eine entsprechende Versicherung besteht.

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder der kontrollierte LuftRaum verletzt werden.

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. Kategorie Luftrecht