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Revision 4 vom 28.09.2008 10:52
Größe: 792
Autor: bogomir67
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Revision 6 vom 02.10.2008 17:26
Größe: 1033
Autor: bogomir67
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Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder kontrollierte LuftRäume verletzt werden.
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Einleitung

Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!

Bzw. der Betreiber darf sie nur dann betreiben, wenn eine entsprechende Versicherung besteht.

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder kontrollierte LuftRäume verletzt werden.

Versicherungen

Deutschland

Österreich

. [:KategorieLuftrecht:Kategorie Luftrecht]