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Revision 3 vom 10.09.2008 07:42
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Autor: Speedy
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Revision 9 vom 28.04.2010 22:56
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Grundsätzlich sind alle Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) versicherungspflichtig! Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!
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Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder der kontrollierte LuftRaum verletzt werden.
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 * http://www.generali.at - Seite 6, Artikel 4, 1.4: [http://support.generali.at/versicherungsbedingungen/haushalt_eigenheim/AHPR_2003_(10.04).pdf PDF] Preis je nach Versicherungssumme der Haushaltversicherung  * http://www.generali.at - Seite 6, Artikel 4, 1.4: [[http://support.generali.at/versicherungsbedingungen/haushalt_eigenheim/AHPR_2003_(10.04).pdf|PDF]] Preis je nach Versicherungssumme der Haushaltversicherung

. [[KategorieLuftrecht|Kategorie Luftrecht]]

Einleitung

Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!

Bzw. der Betreiber darf sie nur dann betreiben, wenn eine entsprechende Versicherung besteht.

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder der kontrollierte LuftRaum verletzt werden.

Versicherungen

Deutschland

Österreich

. Kategorie Luftrecht