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Revision 3 vom 10.09.2008 07:42
Größe: 786
Autor: Speedy
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Revision 8 vom 05.01.2009 15:57
Größe: 1074
Autor: lasse
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Grundsätzlich sind alle Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) versicherungspflichtig! Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!
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Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder der kontrollierte LuftRaum verletzt werden.
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Einleitung

Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!

Bzw. der Betreiber darf sie nur dann betreiben, wenn eine entsprechende Versicherung besteht.

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder der kontrollierte LuftRaum verletzt werden.

Versicherungen

Deutschland

Österreich

. [:KategorieLuftrecht:Kategorie Luftrecht]