Unterschiede zwischen den Revisionen 3 und 5 (über 2 Versionen hinweg)
Revision 3 vom 10.09.2008 07:42
Größe: 786
Autor: Speedy
Kommentar: Versicherungen in Deutschland / Österreich aufgeteilt und Generali.at hinzugefügt
Revision 5 vom 28.09.2008 10:55
Größe: 986
Autor: bogomir67
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 2: Zeile 2:
Grundsätzlich sind alle Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) versicherungspflichtig! Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!
Zeile 5: Zeile 5:

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder kontrollierte LuftRäume verletzt werden.

Einleitung

Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine VersicherungsPflicht!

Bzw. der Betreiber darf sie nur dann betreiben, wenn eine entsprechende Versicherung besteht.

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder kontrollierte LuftRäume verletzt werden.

Versicherungen

Deutschland

Österreich