MikroKopter

Lizenzrechtliches und Versicherungen

Ich dachte, der MikroKopter ist Open Source, warum darf ich ihn dann nicht kommerziell nutzen?

Die Quellen vom MikroKopter sind mit Ausnahmen im Quellcode veröffentlicht, aber eben nicht unter der GPL o.ä. Bitte die entsprechende Lizenzbemerkungen in den Archiven und Quellendateien beachten.

Ist der Mikrokopter denn ein Flugmodell?

Nach Auffassung des LBA ist er es. Leider sehen dies einige Landesluftämter anders. So wird der Modellcharakter infrage gestellt, da der MK ja kein Nachbau eines "echten" Quadrokopter sei. Hier fehlen den Sachbearbeitern offenbar die Informationen über HistorischeQuadrokopter.

Am 8. Mai 2012 wurde das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geändert. Seit dem gelten "unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeit betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)" (§ 1 Abs. 2 LuftVG) als Luftfahrzeuge und sind damit für die Benutzung des Luftraumes (§ 1 Abs. 1 LuftVG) freigegeben.

Wie war das noch gleich mit der Versicherungspflicht?

Grundsätzlich besteht für Modellflugzeuge (der aus einer Postkarte gefaltete Papierflieger auch!) eine Versicherungspflicht!

Bzw. der Betreiber darf sie nur dann betreiben, wenn eine entsprechende Versicherung besteht.

Die Rechtsgrundlage ist LuftVZO §102

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn in fahrlässiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen wird, also z.B. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), oder der kontrollierte LuftRaum verletzt werden.

Übrigens stellt schon das nicht Mitführen der Versicherungsbestätigung eine Ordnungswidrigkeit dar. Daher bekommt man von den Versicherungen meist eine kleine Pappkarte mit den Versicherungsvertragsdaten, die man in der Brieftasche mitführen kann.

Und welche Versicherung brauche ich?

Die meisten Haftpflichtversicherungen decken Modellbau NICHT mit ab. Wenn doch, sollte man die Details zum Vertrag genau prüfen! Einige Haftpflichtversicherungen beinhalten zwar Flugmodelle, dann aber oft mit der Klausel "ohne Eigenantrieb". Eine Zusatzversicherung kostet meist deutlichst unter 100 EUR im Jahr und ist auf größeren Veranstaltungen Pflicht. Wer im Ausland fliegen möchte, sollte die Angebote (su.) prüfen, nicht alle Versicherer decken alle Länder ab!

Ebenso ist die gewerbliche Nutzung meist nicht abgedeckt!

Wer also im Haupt- oder Nebengewerbe Luftaufnahmen mit einem (beliebigen) Flugmodell machen möchte, benötigt eine gesonderte Gewerbehaftpflicht! Diese sollte man über einen Versicherer seiner Wahl gesondert anfragen.

Deutsche Modellsport Organisation (DMO)

Deutscher Modellfliegerverband eV (DMFV)

Über die Zusatzversicherung Form IV ist auch ein gewerblicher Einsatz von Flugmodellen versichert, sofern dieser Einsatz nicht dem Haupterwerb dient. Ausgenommen hiervon sind gewerbliche Film-, Foto-, Überwachungs- sowie Sprühflüge. Versichert sind hier der Einsatz von Flugmodellen von Nebenerwerbsherstellern sowie der Einsatz von eigenen Flugmodellen gegen Aufwandsentschädigung oder unentgeltlich beispielsweise auf Veranstaltungen oder Messen zum Zweck der Werbung für Dritte.

Der DMFV bietet auch eine Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich an und für gewerbliche Film-, Foto-, Überwachungs- sowie Sprühflüge eine Versicherungslösung über seinen Versicherungspartner.

Deutscher AERO Club (DAeC)

Wo darf ich fliegen?

Mit entsprechender Modellflughaftpflicht eigentlich überall. Es gibt je nach Versicherung diverse Einschränkungen. Bitte beachtet den minimalen Sicherheitsabstand zu Flugplätzen, nämlich 1,5km. Es gehört auch zum guten Anstand, nicht in der Nähe von Vereinsflugplätzen einen Wildflug zu veranstalten. Die Modelle, die dort in der Luft sind, sind zum größten Teil viel Arbeit gewesen. Alte Hasen bitte ergänzen! Bitte auch das Thema AutonomesFliegen beachten.

Der Luftraum ist grundsätzlich frei (§ 1 LuftVG). Allerdings muss der Grundstückseigentümer das Starten erlauben. Das kommt aus dem Zivilrecht. Ich darf ja auch nicht im Garten des Nachbarn rumlaufen, wenn er es nicht will (Hausrecht).

Fliegt man im kontrollierten Luftraum, ist eine Freigabe der Luftaufsicht erforderlich. Wo dieser Luftraum beginnt und endet, zeigt die ICAO-Karte. Im unkontrollierten Luftraum braucht man sich darum nicht zu kümmern.

Je nach Modell und Ort benötigt man eine Aufstiegserlaubnis des zuständigen Landesluftamtes. Das trifft nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung zu, wenn man folgendes fliegt:

Speziell als Wildflieger sollte man sich über Lage und die Grenzen von Naturschutzgebieten und die Regelungen des Naturschutzes informieren und sie auch beachten. In Naturschutzgebieten ist z.B. alles zu unterlassen was das Wild stören bzw beunruhigen könnte. Diese Formulierung ist sicherlich sehr dehnbar, lieber auf einen interessanten Flug verzichten als drakonische Strafen riskieren oder einen Beitrag zur Verschärfung des Modellflugrechtes zu leisten. Auskunft über Einzelregelungen oder Verordnungen zu den ausgewiesenen Gebieten bekommt man bei den Kreisverwaltungen oder Landratsämtern.

Welche Paragrafen sind denn für mich wichtig? Wo kann ich die nachlesen?

Nachlesen kann man die Gesetze hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/index.html

wobei man einfach in der URL das jew. Gesetz oder die Verordnung ändert.

Relevante §§ sind:

LuftVG §1

LuftVO §16 und $102

LuftVZO $1

<< bitte ergänzen >>

Welche Flugvorbereitungen sollte ich treffen, um meiner Sorgfaltspflicht nachzukommen?

Damit die Haftpflichtversicherung es schwerer hat, den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen und auch die Behörden beruhigt sind, kann man ein paar Dinge bei der Flugvorbereitung beachten:

  1. Klärung in welchem Luftraum ich fliegen möchte. Die Lufträume sind in der ICAO-Karte verzeichnet. Wer nicht über eine gekaufte (oder beim freundlichen Flugsicherungsmitarbeiter abgestaubte, ältere) Papierkarte verfügt, kann im VFR eBulletin der DFS (Deutsche Flugsicherung) oben links den gewünschten Ort eingeben und dann rechts oben "ICAO Karte" aufrufen und dort die Lufträume ansehen. Da eine ICAO Karte nicht ganz einfach zu lesen ist, kann man sich zur Hilfe ein Google Earth Plugin installieren und sich beispielsweise die Lufträume einzeln einblenden lassen um die Karte besser zu verstehen (das Plugin alleine ist rechtlich zur Flugvorbereitung nicht ausreichend). Wie man die ICAO-Karte liest, findet sich unter LuftRaum

  2. Auch für den Modellflug relevant können Mitteilungen der Flugsicherung sein, zum Beispiel Flugverkehrsbeschränkungsgebiete. Diese werden gerne auch mal temporär eingerichtet wenn größere Veranstaltungen stattfinden oder Politiker in der Gegend sind. Im oben bereits erwähnten VFR eBulletin kann man die NOTAM's (Notice to Airmen) einsehen. Dort werden wichtige Mitteilungen an die Luftverkehrsteilnehmer (was wir mit unseren Modellen schließlich auch sind) veröffentlicht. Wird ein Luftraum gesperrt, weil eine Großveranstaltung stattfindet, hochrangige Politiker im Ort sind oder ein größeres Unglück stattgefunden hat und man die Berichterstattung darüber verhindern will, findet man im VFR eBulletin ebenso ein entsprechendes NOTAM, wie wenn zum Beispiel Flughindernisse wie hohe Kräne eingerichtet sind oder militärische Tiefflüge stattfinden.

  3. Wetter auf Eignung prüfen. Die Einschätzung, ob sein Fluggerät bei den herrschenden Witterungsbedingungen eingesetzt werden kann, wird jeder aufgrund seiner Erfahrung und dem eigenen Können vornehmen. Kann man aus allgemein zugängliche Wetterdiensten Temperatur und Niederschlagswahrscheinlichkeit erhalten, sieht es bei detaillierten Angaben zu Wind schon anders aus. Hier lohnt es sich, auch mal einen Blick in die kostenfrei zugänglichen Luftsportberichte des Deutschen Wetterdienstes zu werfen. Auch bei Windfinder.com gibt es für viele Orte genauer zutreffende Vorhersagen als bei allgemeinen Wetterdiensten.

    Wer es mit dem Wetter noch genauer wissen will und einen Flugplatz in der Nähe hat, kann sich auf die METAR und TAF Meldungen des Flughafens ansehen. Die Seite Luftpiraten bietet ein sehr praktisches Tool, mit dem man die Meldungen decodieren lassen kann: "Bodenwettermeldungen von Flugplätzen (METAR) und Flugplatzwetter-Vorhersagen (TAF) sind anerkannte Quellen für die meteorologische Flugvorbereitung - außerdem im Netz omnipräsent und frei verfügbar. Einziges Problem stellt die nicht ganz selbsterklärende Codierung der Meldungen dar." Hierzu kann man den METAR/TAF-DECODER nutzen. Hierfür muss man allerdings den ICAO-Code des Flughafens kennen.

  4. Erforderliche Genehmigungen und Freigaben einholen, soweit diese erforderlich sind. Aus den obigen Erklärungen ergibt sich bereits, dass man die Genehmigung des Grundstücksverfügungsberechtigten einholen sollte. Liegt der gewünschte Flugort im kontrollierten Luftraum (Kontrollzone, CTR D), bedeutet das nicht automatisch, dass man gar nicht fliegen darf. Für reines Freizeit-Wildfliegen sollte man sich schon einen Ort außerhalb von Kontrollzonen suchen. Möchte man aber einen Fotoflug unternehmen erteilt die Flugsicherung aber im Regelfall auch eine Kontrollfreigabe, wenn das möglich ist (in der Verlängerung der Runway direkt neben dem Verkehrsflughafen wird das eher nichts, in Gebieten in der Kontrollzone wo der Flugverkehr bereits hoch genug ist, ist die Wahrscheinlichkeit eben höher). Die Verkehrskontrollfreigabe bekommt man beim zuständigen Tower. Die DFS in Langen ist nach eigenem Bekunden gerne behilflich die Kontaktdaten zum Turm heraus zu finden. Wird die Freigabe angefragt ist eine genaue Ortsangabe, der gewünschte Flugradius und die gewünschte Flughöhe (über GRUND!, z.B. 150 Meter AGL) sowie die gewünschte Dauer mitzuteilen.

    Bei (Foto-) Flügen im öffentlichen Verkehrsraum kann der vorherige, informelle Kontakt zu Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr unnötigen Ärger vermeiden. Bekommt beispielsweise die Polizeileitstelle Anrufe von besorgten Bürgern, da und da ist ein Flugdings (wahlweise auch ein Ballon bei Benutzung eines Fotoballons) abgestürzt, löst das einen riesigen Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aus. Der kann vermieden werden, wenn die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr bereits beim Anruf des Bürgers wissen, dass da ein Modell / Ballon im Einsatz ist und kann vor dem Entsenden erheblicher Kräfte erstmal telefonisch beim Modellflieger Rücksprache nehmen, ob noch alles in Ordnung ist... :) Da Polizeihubschrauber und Rettungshubschrauber oftmals subjektiv wahrgenommen "sehr tief" fliegen (teilweise 80 Meter AGL Reisehöhe innerorts) informieren übrigens einige Landeshubschrauberstaffeln der Länderpolizeien ihre Piloten gerne vorsorglich über stattfindenden Modellflug (außerhalb von Kontrollzonen, wo das der Controller im Turm übernimmt).

  5. Versicherungstechnisch gelten natürlich die allgemeinen Sorgfaltspflichten wie Preflight-Check, Kanalbelegungsprüfung, Reichweiten- und Funktionstest etc. Vom Versicherer abhängige Besonderheiten sollte man gut in seinem Vertrag / den Versicherungsbedingungen prüfen.



/!\ Unbedingt beachten: Sicherheit und Checkliste


MikroKopter: MikroKopter-FAQ-Rechtliches (zuletzt geändert am 14.11.2012 13:16 durch LotharF)