MikroKopter

Weltweit gibt es sowohl kontrollierte Lufträume, als auch unkontrollierten Luftraum. Immer, wenn man in kontrolliertem Luftraum fliegt, muss man dafür eine Freigabe einholen.

Dies reguliert in Deutschland die LuftVO im §16a:

(1) Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für

[…]

2. Aufstiege von Flugmodellen und anderen fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb;

[…]

(2) Verantwortlich für die Einholung der Flugverkehrskontrollfreigabe ist [...] im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 der Starter des Flugmodells oder anderen Flugkörpers

Das ist aber einfacher, als es klingt.

WENN man im kontrollierten Luftraum fliegen möchte, ruft man beim zuständigen Tower an und meldet Modellflug an.

Entweder, man bekommt dann eine maximale Flughöhe zugewiesen, oder man wird gefragt, wie hoch man denn möchte. Die üblichen 1000ft AGL (also ca. 300m über Grund) sind meistens kein Problem.

OB man sich in kontrolliertem Luftraum bewegt, sagt einem die ICAO-Karte.

ICAO-Karten bekommt man auch schon mal bei seinem freundlichen FluSi am Tower um die Ecke. In meinem Fall kamen zur Freundlichkeit noch Hilfsbereitschaft, einige ältere (ungültige) Kopien und lange blonde Haare und Beine bis zum Hals dazu öhm, ist lange her...

Ungültig in dem Fall bezog sich auf Änderungen an einigen Funkfrequenzen. Die Lufträume selber ändern sich nicht so schnell. Dies wird i.d.R. dann nötig, wenn der Flughafen erweitert wird, o.Ä.

... wie dem auch sei, hier mal ein kurzer (ja. klar.) Abriss dazu (wenn Du was suchst, ist Google Dein Freund!):

Es ist ja tatsächlich nicht ganz so einfach, aber wenn man systematisch den ganzen Kram in seine Einzelteile zerlegt, ergeben die Linien und Schraffuren sogar einen Sinn. Wer hätte das gedacht.

Nun steht z.B. in Bremen ein Flughafen,

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der auch in der ICAO-KArte zu sehen ist.

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Das geht bei einem Flughafen immer so lange gut, bis irgendwann zu viele Flieger dort starten und landen wollen und immer mehr einfach mal so dort lang fliegen. Also hat man sich gesagt: "Wir schaffen uns einen Kasten, in dem alle, die in Bremen starten und landen wollen, vom Controller beobachtet und gelotst werden!" Sowas ist dann eine Kontrollzone (besagter Luftraum "D")

Wer hierdrin fliegt, hat Funkkontakt mit dem "Tower" und wird per Funk "geführt"! Diese Zone geht vom Boden (engl. Ground "GND") bis zu einer bestimmten Höhe über dem Grund, "Above Ground Level", AGL).

Für Quadrokopter oder ähnliches ist hier leider kein Platz. OK - wenn ich da 5m über meiner Garage mit dem X-Twin den A380 ramme - wer bekommt dann den Ärger? Ich oder der Pilot des Airbus? Im Zweifelsfall es einfach nicht darauf ankommen lassen

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Auf der Karte sieht das ein wenig unregelmäßiger aus. Das liegt hier an der Tatsache, dass in diesem Fall Lemwerder und Bremen so nah zusammenliegen, dass die Kontrollzonen sich überlappen.

Zum anderen kommen hier noch einige Flugsicherungsinformationen dazu. Dennoch lassen sich hier auch sehr gut die Bodenmerkmale, Autobahnen, Schienen, Flüsse, Städte etc. erkennen und mit einer Straßenkarte o.ä. vergleichen. Man sieht schon sehr deutlich, wo man schon mal nicht hin darf.

Der Luftraum D (Kontrollzone) hat hier übrigens eine Obergrenze von 2500 Fuß (ft). Mit "MSL" ist im übrigen "Mean Sea Level" gemeint, also Meereshöhe, auf deutsch "Höhe über NN".

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Für manntragend Fliegende stehen hier noch jede Menge Infos. Da steht z.B., dass Bremen Tower auf 118.500 Mhz zu hören ist, dass die längste Bahn 2034 m lang ist (die Richtung kann man auch sehen!), die Lage etwaiger Funkfeuer ist auch zu sehen. Trotz GPS ist Funknavigation immer noch aktuell. Diese Funkfeuer sind auch für uns Modellflieger nicht unwichtig. Kommt später!

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Jetzt kommen die großen Kollegen - mit denen wir nach Malle fliegen - aus großer Höhe an, und wollen gerne zügig nach unten, um in die Kontrollzone einfliegen zu können. Oder sie starten und wollen nach oben. Das sollte möglichst auch gelenkt und ohne Störung vor sich gehen.

Um das zu lösen, hat man einen großen Trichter geschaffen, in dem auch alles kontrolliert abläuft. Beim Beispiel Bremen auch ein Luftraum D (nicht die Kontrollzone). Es gibt also zwei verschiedene "Ds"!

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Von oben sieht das so aus:

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In den umrandeten Kästen sieht man auch, dass zwar alle "grünen" D Lufträume bis zur Höhe FL 60 gehen (Flight Level 60 - ganz grob 6000 ft MSL), aber es gibt verschiedene Untergrenzen, und das verwirrt den Laien am meisten. Erklärung: Unterm Strich = Untergrenze, überm Strich = Obergrenze

Um die Frage zu lösen, sollte man sich die gestrichelten grünen Linien mal genauer anschauen:

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Deswegen auch die vielen verschiedenen Kästchen. Der Vergleich mit einem Schnittmuster ist nicht der schlechteste. Man sieht jetzt auch, warum die beiden Blocks mit 1500 ft existieren, die liegen nämlich in Verlängerung der Hauptbahn. Macht Sinn? Übersetzt gibt das folgende Struktur:

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Aber bitte nicht verleiten lassen zu denken, im unkontrollierten Luftraum G kann man tun und lassen, was man will. Auch, und gerade dort kurven reichlich viele von unseren geflügelten Kollegen rum. Zumindest Segelflieger, Drachenflieger, Ultraleicht usw. In Köln sind mindestens 4 Segelflugplätze in unmittelbarer Nähe - die kurven dann auch noch da rum.

Wem diese Symbole "Dreieck im gestrichelten Kreis" aufgefallen sind, der hat was Wichtiges entdeckt. Das sind die sogenannten Pflichtmeldepunkte. Dort melden sich die an- und abfliegenden Flugzeuge bei der Flugsicherung. Da sog. VFR Verkehr (Sichtflug) durchaus aus dem unkontrollierten Luftraum in die Kontrollzone einfliegen kann, ist an diesen Orten mit gehäuftem Aufkommen in allen Höhen zu rechnen. Also Vorsicht hier!

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Ähnliches gilt für die Einrichtungen für Funknavigation, die auch irgendwo in der Pampa stationiert sein können.

Als Beispiel mal ein VOR (Wie? Oh! Ah! VHF Omnidirectional Radio Range - auf Deutsch etwa UKW-Drehfunkfeuer)

Wer sich mit Hilfe dieser Funkfeuer durch die Republik hangelt, trifft sich ebendort. Also auch hier: erhöhtes Aufkommen aller möglichen Fluggeräte in allen möglichen Höhen.

Und manche kleben auch grade dort mit der Nase am Instrumentenbrett, damit sie auch ja das Umklappen der TO/FROM Flagge im Instrument sehen können. Und das, anstatt nach draußen zu sehen.

Das ist nicht der große Bogoframe ohne Props, sondern ein VOR:

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Man könnte jetzt natürlich einfach sagen, dass außerhalb von den grünen Lufträumen D ("D = nicht CTR") jede Menge G, also unkontrollierter Luftraum ist. Leider ist es nicht so. Unsere Republik ist klein, die Lust auf Fernreisen groß! Und die ganzen UPS- und TNT-Bomber mit den Brushlessmotoren aus China kommen noch dazu. Zuerst gibt es über ganz Deutschland den Luftraum C in FL 100 (also ca. 3000 m 'grob' - im Alpenraum FL 130, da dort der harte Boden etwas näher am Flieger ist). Dann gibt es noch jede Menge E und F, also auch kontrollierte Lufträume, vereinfacht ausgedrückt sind das Nahverkehrszonen. E hat immer die Staffelung 1000 ft - 1700 ft - 2500 ft GND (nicht MSL). Wenn man sich die Karte von Bremen genau anschaut, sieht man auch den Luftraum E, auch in Rosa, der unter dem D liegt und im Westen bei Größenkneten sogar noch drüber hinaus. Dieser ist rosa schraffiert, also sind das 1000 ft GND, entspricht grob 300 m über Grund. Und um das ganze ein wenig zu würzen, gibt es auch noch ED-Rs und ED-Ds, das sind Gebiete, in denen das Fliegen gefährlich (D = Dangerous) oder beschränkt (R = Restricted) ist. Meistens üben dort die Luftwaffe bzw. unsere Nato-Partner mit ihren Raketen oder anderem gefärlichen Zeug! ED steht übrigens für "Europa Deutschland". Und da darf man dann auch oft nicht fotografieren! Ein paar Hintergrundinfos gibts übrigens auf der Website von Terence "Tango Kilo" Koch, dem ich auch diese schöne Grafik gemopst habe.

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Den Luftraum E wollte ich noch mal beleuchten.

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Wer gedacht hatte, nur das Grüne ist uns im Weg, der hat sich geirrt. Schaut mal hin - diese blaue mit rosa abgesetzte Linie geht auch unter der grünen Linie lang! Ein Luftraum der Klasse E ist leider auch ein kontrollierter Luftraum, für die Sichtflieger nicht so wild, denn das Einholen einer Flugverkehrsfreigabe per Funk ist hier nicht erforderlich. Für Modelle sieht das anders aus, dazu später mehr. E mit rosa Schraffur zählt allerdings nicht ab MSL, sondern passt sich dem Bodenprofil an, also GND. Ist für uns eigentlich leichter zu rechnen.

Das sieht im Schnitt dann so aus:

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Viel bleibt also dort nicht für uns übrig. Alles was rot und nicht G ist, ist für den Modellflieger erstmal Tabu - außer, der Tower sieht das anders (z.B. bei kleineren Flughäfen, die z.B. aus Lärmschutzgründen an Wochenenden keinen Flugbetrieb haben.)

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Noch ist nicht alles verloren. C und D wird schwierig. Aber E könnte ggf. mit einer Freigabe befliegbar sein.

In den allermeisten Teilen Deutschlands ist allerdings die Untergrenze des Luftraums E 2500 ft GND. Und damit lässt sich schon einiges machen, wenn man nicht gerade Höhenrekorde aufstellen will. Das hat jetzt nix mit der Aufstiegserlaubnis zu tun! Das ist die Anmeldung bei der Luftverkehrskontrolle! Übrigens - nach der ICAO-KArte von Köln hätten wir bei den Hallentreffen nicht so ohne Weiteres draußen fliegen dürfen http://forum.mikrokopter.de/templates/default/smilies/redface.gif .

In Rheinbach schon, da geht die Grenze fast genau durch die Halle, und die Außenflugwiese ist prima Luftraum G Ach ja: Wer mit den Metern besser klar kommt als mit den angelsächsischen Füßen: Faustformel: Meter = Fuß x 3 / 10


. Kategorie Luftrecht

MikroKopter: LuftRaum (zuletzt geändert am 06.08.2012 11:08 durch tempolo)